Zurück

Trendscout

Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz? Äh, what?

Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Accessibility von digitalen Services ankommt

Zum 25.06.2025 tritt das Barrierefreheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches aus dem European Accessability Act entstanden ist und damit ins nationale Recht überführt wurde. Damit steht fest, dass bis Juli 2025 jedes Unternehmen prüfen muss, ob es den BFSG-Richtlinien entspricht. Aber keine Sorge, denn a) kann dies zu einer großen Chance werden – insbesondere für den Online-Handel und Pharmafirmen – und b) sind wir natürlich für Sie da. 🙂


Schon gehört?

Diesen Beitrag gibt es auch als Blogcast.

Sonderaktion: Kostenlosen ACCESSBILITY-Quick-Check gewinnen

Unsere Experten überprüfen Ihre Webseite nach den neuesten Barrierefreiheitsstandards.
Sichern Sie sich bis zum 12.04.2024 Ihre Chance auf einen kostenlosen Quick-Check!

Jetzt mitmachen

 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), zielt darauf ab, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Websites und anderen digitalen Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit motorischen, sensorischen, visuellen, auditorischen und kognitiven Einschränkungen zu verbessern. Dieses Gesetz ist eine Umsetzung der europäischen Richtlinie European Accessibility Act, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen definiert.

Konkret bedeutet dies, dass ab dem 25. Juni 2025 alle Websites, Apps, Produkte und Dienstleistungen, die unter das Gesetz fallen, Standards zur Barrierefreiheit erfüllen müssen. Klingt erst einmal alles sehr bürokratisch? Vielleicht – aber wir helfen Ihnen dabei, die Anforderungen zu erfüllen!

Ausführliche Hintergrundinformationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie auch bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

 

Wen betrifft es eigentlich?

Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von digitalen Services, vom Ticket-Automaten an der Bahn bis hin zum Formular auf Ihrer Webseite. Auch beispielsweise E-Commerce-Aktivitäten, Kontaktaufnahmen und Veranstaltungsbuchungen gehören dazu. Grundsätzlich richtet sich die gesetzliche Regelung an Verbraucher, womit der Fokus auf B2C-Kommunikation liegt.

Ausnahmen vom Gesetz werden vorgesehen, wenn z.B. Anpassungen das Produkt wesentlich verändern würden oder wenn die erforderlichen Maßnahmen derart umfangreich sind, dass sie für das Unternehmen ein wirtschaftliches Risiko darstellen würden. Auch gilt das Gesetz nicht für Kleinstunternehmen.
Die Wahrscheinlichkeit ist daher hoch, dass Sie Ihre Website als digitalen Service ebenfalls BFSG-gerecht umsetzen müssen.

 

Welche Vorteile kann die Barrierefreiheit Ihrer Services haben?

Auch wenn nicht jede Dienstleistung oder Website von dem Gesetz betroffen ist, haben die Neuerungen viele Vorteile, die gerade in der Healthcare-Branche gelebt werden sollten:

Image

Mit den Gesetzesvorgaben öffnen Sie Ihr Informationsangebot, Ihre Dienstleistungen und Produkte für Menschen, die ein eingeschränktes Leben führen. Sie helfen diesen, ein Stück weit mehr an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes signalisiert somit soziale Verantwortung und Engagement für Inklusion.

Erweiterter Kundenkreis

Durch die Beseitigung von Zugangsbarrieren erreichen Sie eine breitere Zielgruppe, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Neben Menschen mit Einschränkungen ist nämlich auch die alternde Bevölkerung in Betracht zu ziehen, die mit zunehmendem Alter oft mit verschiedenen Einschränkungen wie z.B. abnehmender Sehkraft oder kognitiver Leistung sowie eingeschränkter Motorik konfrontiert wird.

Differenzierung vom Wettbewerb

Ein starkes Engagement für Barrierefreiheit kann ein Unternehmen von seinen Konkurrenten abheben. Insbesondere in der Healthcare-Branche, wo die Hauptzielgruppe Patient oft mit verschiedenen Symptomen und Einschränkungen zu kämpfen haben, setzt dies ein deutliches Zeichen an die Wettbewerber. Seien Sie also Vorreiter und setzen Sie Accessibility-Maßnahmen schnellstmöglich um.

Mitarbeitermotivation und –bindung

Ein inklusives Arbeitsumfeld, das die Grundsätze der Barrierefreiheit berücksichtigt, fördert die Diversität und Inklusion innerhalb des Unternehmens. Dies kann die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung verbessern, da sich die Angestellten wertgeschätzt und unterstützt fühlen.

Dies sind einige Vorteile, die Sie als Unternehmen mitnehmen können. Darüber hinaus sind diese Anpassungen auch für alle User von Vorteil, da viele Aspekte für beispielsweise SEO wichtig sind. Zudem weiß man nie, welche Gesetzesänderungen in Zukunft noch kommen. Wenn Sie jetzt loslegen, haben Sie eine Grundlage geschaffen, die Sie auf die Zukunft vorbereit.

 

Was Sie tun müssen

Bei der Umsetzung und der Bewertung von Barrierefreiheit im Rahmen der oben genannten gesetzlichen Regelungen sind insbesondere zwei Standards für Websites relevant:

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein international anerkannter Standard für die Zugänglichkeit von Webinhalten. Sie bieten Richtlinien, um Websites und Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. WCAG umfasst Kriterien zu Barrierefreiheit, die in drei Stufen (A, AA, AAA) eingeteilt sind.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 basiert auf dem deutschen Behindertengleichstellungsgesetz und legt Anforderungen für Websites öffentlicher Stellen fest. Die Einhaltung der WCAG gilt als Konformität mit diesen Normen.

 

Doch was bedeutet das jetzt genau in der Praxis?

Letztlich geht es insbesondere darum, Websites auch für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen – egal ob visuelle, motorische, auditorische, kognitive oder sensorische – zugänglich zu machen. Dabei nutzt die Zielgruppe selbst bereits eine Vielzahl an Tools wie z.B. Screenreader, um einen Zugang zu digitalen Angeboten zu erhalten. Der Fokus liegt also darauf, Websites so zu gestalten, dass sie mit den jeweiligen Tools benutzbar sind. Hier ein paar Punkte, die entscheidend sind:

  • Beschreibende ALT-Tags bei Bildern (übrigens auch SEO-relevant!)
  • Eine nachvollziehbare Headline-Hierarchie von H1-H6
  • Skip Navigation Button integrieren
  • Farben und Kontraste angemessen nutzen
  • Dokumente (PDF, Word etc.) Accessiblity-konform gestalten
  • Die Möglichkeit die Navigation mit dem Tabulator zu gewährleisten
  • und vieles mehr

Falls Sie sich unsicher sind, ob die Anforderungen bei Ihren Websites erfüllt sind, haben wir als kleines Goodie – den Accessibility-Quick-Check – für Sie. 😉

 

Wir können Sie unterstützen!

Auf dem Weg zur Barrierefreheit gilt es natürlich einige Hürden zu bewältigen. Aber noch ist genug Zeit, die richtigen Wege einzuschlagen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Wir ermitteln gemeinsam, welche Ziele wir uns stecken (müssen) und wie wir diese umsetzen können.

Mit unserem 4-Punkte Plan, machen wir Ihre Website oder digitale Services barrierefrei:
1. Ist-Analyse

Wir bewerten Ihr digitales Produkt anhand von WCAG-Standards und der BIT-Verordnung. Zudem scannen wir diese mithilfe von Tools, um Optimierungen aufzudecken; sind z.B. Alt-Texte vorhanden oder ist die Websitestruktur gut aufgebaut.

2. Präsentation

Wir erstellen eine Präsentation, um Ihnen den Optimierungsbedarf aufzuzeigen. Anhand von Beispielen erklären wir, wo wir gemeinsam ansetzen können.

3. Planung

Nach dem Check priorisieren wir die Optimierungspunkte und planen die ersten Schritte. Brauchen wir IT oder reicht Contentpflege? Das besprechen wir gemeinsam mit Ihnen. Insofern Sie ein neues Produkt launchen, definieren wir die Optimierungen bereits in der Konzeptionsphase.

4. Durchführung und Testing

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Barrierefreiheit und stellen sicher, dass alle Richtlinien in angemessener Qualität eingehalten werden.

 

Und für die ganz Schnellen haben wir noch ein Zückerchen: Wir verlosen 3 KOSTENLOSE ACCESSIBILITY QUICK CHECKs

Sonderaktion: Kostenlosen ACCESSBILITY-Quick-Check gewinnen

Unsere Experten überprüfen Ihre Webseite nach den neuesten Barrierefreiheitsstandards.
Sichern Sie sich bis zum 12.04.2024 Ihre Chance auf einen kostenlosen Quick-Check!

Jetzt mitmachen

 

Autoren


Mona Koch ist seit 6 Jahren Teil des antwerpes-Teams und agiert als Senior Digital Solution Managerin als Schnittstelle zwischen verschiedenen Agentur-internen Abteilungen sowie Kunden, um innovative, digitale Lösungen zu finden, die die Bedürfnisse unserer Kunden im Healthcare Markt erfüllen. – Kontakt


Pascal Müller ist seit über fünf Jahren bei antwerpes tätig und verantwortet als Head of UX & Collaboration die Konzeption digitaler Ökosysteme, Webseiten und Apps. Mit Expertise in Design Thinking führt er kollaborative Workshops mit Patienten, Ärzten und Kunden durch, um nutzerzentrierte Lösungen zu entwickeln.
 – Kontakt

Bildquelle: Midjourney / Prompting: antwerpes

Veröffentlicht: 20. March 2024 // antwerpes


Zurück