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Trendscout

Von der Unmöglichkeit Dinge zu präsentieren, die man nie kennenlernen durfte

HWG, LogIn-geschützte Seiten & SEO – Passt das zusammen?

Die Bezeichnung „Heilmittelwerbegesetz“ oder kurz HWG lässt es schon erahnen: Hiermit wird die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Heilmittel geregelt. Insbesondere beschränkt das HWG die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Healthcare Professionals, so genannte HCPs. Für Pharma-Unternehmen bedeutet das in Bezug auf Webseiten, dass viele Informationen rund um ihre Produkte durch einen LogIn geschützt werden müssen, damit sie ausschließlich für autorisierte Fachkreise zugänglich sind. Jeder, der diese Informationen erhalten möchte, muss sich registrieren – andernfalls bleibt der Zugang zu den entsprechenden Webpages verwehrt. Und genau das gilt auch für Suchmaschinen-Crawler: Ohne Autorisierung kein Eintritt!


Ist also eine Auffindbarkeit LogIn-geschützter Inhalte in den organischen Suchergebnissen von Google & Co. ausgeschlossen?

 

Eine besondere Herausforderung für die Suchmaschinenoptimierung

Der fehlende Zugang zu Informationen sorgt dafür, dass diese nicht bekannt sind und folglich auch nicht weiterverarbeitet werden können. Weiterverarbeitung meint an dieser Stelle die Indexierung und Ausspielung in den Suchergebnissen. In dieser Hinsicht gibt es keine Unterscheidung zwischen Usern und dem GoogleBot. Wer nicht an die Informationen kommt, kann damit auch nichts weiter anstellen. Der entsprechende Website-Bereich bleibt eine Blackbox, über die es auch keinerlei Hinweise zu Größe oder Metadaten gibt. Und selbst wenn letztere erreichbar wären, müsste sichergestellt werden, dass dort keinerlei Produktnamen oder Wirkversprechen genannt werden und in den SERP-Snippets beziehungsweise Suchergebnissen auftauchen.

 

Es gibt immer eine Lösung

Natürlich haben wir bei antwerpes diese Nuss geknackt. 😉 Lösungsansätze können so aussehen, dass Suchmaschinen-Crawlern für die Relevanzbewertung und Indexierung die nötigen Informationen zugänglich gemacht werden.

Bildlich gesprochen kann dies durch zwei Routen erreicht werden:

  1. Nötige (und mögliche) Informationen nicht hinter einer Tür versperren, sondern diese vor der Tür erreichbar machen
  2. Öffnen der Tür, die den Weg zu den benötigten Informationen versperrt

 

Route 1

Die Erfahrung zeigt, dass in der Regel viel mehr Informationen als nötig durch einen geschützten LogIn-Bereich unzugänglich gemacht werden. Wenn Produktnamen oder Wirkversprechen nicht öffentlich genannt werden dürfen, dann handelt es sich tendenziell um relativ wenige Inhalte, die ausschließlich für berechtigte User zur Verfügung gestellt werden dürfen. Bei der Erstellung entsprechender Inhalte kann durch geschickte Aufteilung und Textgestaltung der Anteil der zu verbergenden Informationen in der Regel deutlich minimiert werden. Dies ist bei der Neugestaltung einer Webseite etwas einfacher als bei bestehenden Websites. Es ist gängige antwerpes-Praxis, Kunden dabei zu unterstützen, geeignete Inhalte vor der LogIn-Sperre für User und Suchmaschinen erreichbar zu machen und somit dafür zu sorgen, dass diese über die Suche bei Google, Bing & Co. gefunden werden können.
Auch hierbei sind zwei Varianten möglich:

  1. Splittung und Neustrukturierung bestehenden Contents
  2. Aufrechterhaltung bestehender LogIn-geschützter Inhalte bei gleichzeitiger Kreation von geeignetem Teaser-Content vor Login, sodass dieser von Crawlern gefunden und in den Suchmaschinen-Index aufgenommen werden kann
Route 2

Um bei der oben verwendeten Metapher zu bleiben: Bereitstellung des Schlüssels zum Öffnen der Tür für Suchmaschinen-Crawler, bei gleichzeitiger Definition, wie mit den vorgefundenen Informationen zu verfahren ist. Die „Hausordnung“ entscheidet also, welche Infos oder Bestandteile der Webseite nicht in den Index aufgenommen beziehungsweise in den Suchergebnissen ausgespielt werden dürfen.

Bei der technischen Umsetzung dieser Variante machen wir uns die so genannte Paywall-Lösung zunutze. Auch eine Paywall lässt nur eine bestimmte Auswahl – nämlich ligitimierte – User an dafür vorgesehene Informationen. Der Vorteil ist hierbei, dass Suchmaschinen wie Google derart ausgewiesene Bereiche problemlos erreichen und damit auswerten und indexieren können. Die besondere Herausforderung dieser Lösung ist ein akkurates Markup der Paywall-Inhalte und die Tatsache, dass sensible Inhalte auch nicht in den SERP-Snippets – also den Suchergebnissen – landen dürfen.
Insofern müssen die Robots-META-Tags korrekt gesetzt werden. Für die beschriebenen Seiten wäre eine Kombination aus „index“- und „nosnippet“-Befehl – gegebenenfalls in Kombination mit „noimageindex“ – die geeignete Lösung. Damit wird der Crawler-Besuch, die Interpretation der Informationen und die Aufnahme in den Suchmaschinen-Index erlaubt. Gleichzeitig wird die Indexierung etwaiger Produktbilder und die Verwendung sensibler Inhalte für die SERPs ausgeschlossen.

 

Und dann?

Ist die LogIn-Hürde überwunden oder sind die entsprechenden Inhalte erreichbar, kann die gesamte SEO-Expertise zur Steigerung der Relevanzbewertung durch Google & Co. eingesetzt werden. Ganz gleich ob Keyword-Strategie, Optimierung diverser OnPage-Komponenten oder Monitoring: In Bezug auf den Suchmaschinen-Algorithmus gibt es keinen Unterschied zu sonstigen Teilen der Website!

Fazit

Es ist unmöglich, Dinge zu präsentieren, die man nie kennenlernen durfte. Das gilt für Menschen und Suchmaschinen gleichermaßen. Allerdings lässt sich mit einer durchdachten, Kunden-individuellen Strategie dafür sorgen, dass Suchmaschinen relevante Teile solcher geschützten Inhalte erfassen können. Eine HWG-konforme Auffindbarkeit LogIn-geschützter Inhalte in den organischen Suchergebnissen ist also durchaus möglich!

 

Autor


Olaf Redmer ist Lead SEO bei antwerpes und beschäftigt sich seit 24 Jahren mit Suchmaschinen, Google und der Auffindbarkeit von Webseiten in den organischen Suchergebnissen. Er leitet das antwerpes SEO-Team.Kontakt

Veröffentlicht: 7. August 2024 // antwerpes


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