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Die Bezeichnung „Heilmittelwerbegesetz“ oder kurz HWG lässt es schon erahnen: Hiermit wird die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Heilmittel geregelt. Insbesondere beschränkt das HWG die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Healthcare Professionals, so genannte HCPs. Für Pharma-Unternehmen bedeutet das in Bezug auf Webseiten, dass viele Informationen rund um ihr Produkte durch einen LogIn geschützt werden müssen, damit sie ausschließlich für autorisierte Fachkreise zugänglich sind. Jeder, der diese Informationen erhalten möchte, muss sich registrieren – andernfalls bleibt der Zugang zu den entsprechenden Webpages verwehrt. Und genau das gilt auch für Suchmaschinen-Crawler: Ohne Autorisierung kein Eintritt! Ist also eine Auffindbarkeit LogIn-geschützter Inhalte in den organischen Suchergebnissen von Google & Co. ausgeschlossen?
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